Für die Teilnahme am Präsenzunterricht in bayerischen Schulen gilt ab Montag den 12.April 2020 ein eine zweimal wöchtenliche Testpflicht. Auch für Lehrkräfte und weitere an Schulen tätige Personen gilt die Testpflicht. Getestet wird hierfür in der Schule. Sollte ein Schnelltest positiv ausfallen, wird die betroffene Person unverzüglich für einen PCR-Test an ein Testzentrum verwiesen.Wie es mit einem positiven Schnelltest weiter geht, lesen Sie hier.
Da die Inzidenz am heutigen Freitag den 9. April laut RKI 105,98 beträgt, treten ab Montag außerdem folgende Regelungen in Kraft. An Grundschulen und Grundschulstufen der Förderzentren im Landkreis Würzburg findet grundsätzlich Distanzunterricht statt. Ausnahmen gelten für die vierten Klassen der Grundschulen, hier kann Wechsel- bzw. Präsenzunterricht stattfinden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. Für die weiterführenden und beruflichen Schulen im Landkreis findet ebenfalls Distanzunterricht statt. Ausnahmen gelten für die Jahrgangsstufen 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie für Abschlussklassen aller weiterführenden und beruflichen Schulen. Auch hier kann unter Berücksichtigung des Mindestabstandes Wechsel- bzw. Präsenzunterricht stattfinden.