Mo, 08.03.2021 , 16:37 Uhr

Corona-Lockerungen in Unterfranken – Was nun wieder wo erlaubt ist

Nach monatelangem Lockdown heißt es heute für einige Branchen wieder: Langsam aufatmen. Für den Einzelhandel, Teile der Kultur und auch im privaten Bereich gibt es Lockerungen. Je nach Inzidenzwert der Region variieren diese allerdings. Auch in den unterfränkischen Landkreisen gibt es deshalb unterschiedliche Vorgaben.

Inzidenz unter 50

Die Landkreise Kitzingen, Würzburg, Schweinfurt und Haßberge sowie die Stadt Würzburg haben Inzidenzwerte unter 50. Dort dürfen Museen, Galerien, Zoos und Wildparks und botanische Gärten wieder Besucher empfangen. Auch der Einzelhandel darf wieder öffnen, hier ist die maximale Kundenanzahl für die ersten 800 qm auf 10 qm pro Kunde und darüber hinaus auf 20 qm pro Kunde begrenzt. Weiterhin dürfen sich maximal 10 Personen unter freiem Himmel für kontaktfreie Sportarten treffen.

Inzidenz zwischen 50 und 100

Auch in den Landkreisen mit einer Inzidenz über 50 sind Öffnungen vorgesehen, allerdings mit größeren Einschränkungen.

In den Landkreisen Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen, Main-Spessart, Aschaffenburg und Miltenberg sowie in der Stadt Schweinfurt gibt es Click and Meet im Einzelhandel. Das heißt, dass auch hier die Läden wieder öffnen, allerdings werden Kunden nur nach Terminvereinbarung eingelassen. Des weiteren liegt die maximale Kundenanzahl bei einem Kunden pro 40 qm. Auch Museen, Galerien, Zoos und Wildparks und botanische Gärten dürfen erst nach Terminvereinbarung und nach Angabe der Kontaktdaten besucht werden. Ebenfalls erlaubt ist Individualsport im Freien mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten beziehungsweise mit Gruppen bis zu 20 Kinder.

Inzidenz über 100

In der Stadt Aschaffenburg liegt der Inzidenzwert knapp über 100, dort bleiben die Ladenschließungen und die Ausgangssperre noch erhalten.

Was gilt für private Treffen?

Und auch im privaten Bereich wird weiter gelockert. Liegt die Inzidenz unter 100, dürfen sich wieder bis zu fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahre werden hierbei nicht mitgezählt. Dies gilt momentan für ganz Unterfranken, bis auf die Landkreise Würzburg und Kitzingen. Da dort der Inzidenzwert sogar unter 35 liegt, sind Treffen vom maximal 10 Personen aus drei Haushalten erlaubt. Auch hier zählen Kinder unter 14 Jahre nicht.

Für wie lange gelten die Regeln?

Die jeweiligen Regelungen können sich aber schnell ändern: Fällt die 7-Tage-Inzidenz drei Tage in Folge unter einen Wert von 50, dann darf einen Tag nach der Bekanntmachung weiter gelockert werden. Steigt der Wert drei Tage in Folge über den Wert von 100, dann tritt die sogenannte Notbremse in Kraft. Die bedeutet, dass Regelungen vor dem 8. März wie etwa Ausgangssperre und Ladenschließungen wieder in Kraft treten. Eine Ausnahme gibt es jedoch, denn Buchhandlungen sind wie Frisöre und Baumärkte nicht an die Inzidenz gebunden.

(Stand: 8. März 2021)

Den aktuellen Stand haben wir hier immer aktuell für Sie zusammengefasst.

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