28 Jahre nach dem Mord an der damals 13-jährigen Sabine Back laufen die Ermittlungen wieder auf Hochtouren. Nachdem zu Beginn diesen Jahres neue Ermittlungsergebnisse erzielt werden konnten, wird nun geprüft, ob gegen zwei Verdächtige die Anklage wegen Mordes erhoben werden kann.
Im Dezember 1993 verschwindet die 13-jährige Sabine Back aus Wiesenfeld im Landkreis Main-Spessart. Das Mädchen, das als zuverlässig gilt, wird kurzerhand als vermisst gemeldet und gesucht. Von Sabine fehlt zunächst jede Spur – später werden jedoch zuerst ihr Fahrrad und daraufhin Kleidungsstücke auf einem Aussiedlerhof gefunden.
Nur zwei Tage später entdeckt man die Leiche von Sabine in einer Güllegrube. Laut Untersuchungen soll sie durch massive Gewalteinwirkung zu Tode gekommen sein.
Zu Beginn des Jahres 2021 teilte die Polizei mit, dass es neue Ermittlungsergebnisse im Fall der ermordeten Sabine Back gegeben habe. „Durch neue, feinere Untersuchungsmethoden ist die Auswertung von Spuren von Zeit zu Zeit immer erfolgsversprechender. Und so haben wir auch im vorliegenden Fall dann neue Erkenntnisse erlangt, die letztendlich auch den dringenden Tatverdacht gegen den jetzt 44-jährigen Tatverdächtigen begründen.“, erklärte Björn Schmitt, Pressesprecher der Polizei Unterfranken, im Januar 2021. Am Opfer sollen DNA-Spuren eines Tatverdächtigen gefunden worden sein.
Daraufhin hatten die Ermittlungen wieder volle Fahrt aufgenommen. Die Polizei richtete ein Zeugentelefon ein und bat die Bevölkerung um jeden noch so kleinen Hinweis.
Ein 45-jähriger Tatverdächtiger aus dem Landkreis Main-Spessart war daraufhin im Januar verhaftet worden. Bei einer erneuten Durchsuchung des Aussiedlerhofes rückte zudem ein weiterer Mann ins Visier der Ermittler. Einige Wochen nach der Festnahme des 45-Jährigen musste dieser jedoch wieder entlassen werden. Für den Vorwurf des Mordes sah die Kammer zu diesem Zeitpunkt keine ausreichenden Verdachtsgründe.
Der Staatsanwaltschaft liegt nun der Schlussbericht zu den Ermittlungen im Mordfall an Sabine Back vor. Nun müsse geprüft werden, ob die Indizien für eine Mordanklage ausreichen.